Rechtliche Dienstleistungen

Die Gesellschaft Ondrejka & Partners, s.r.o. Anwaltskanzlei (im Text nachfolgend als „Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners“) bietet ihren Klienten einen kompletten rechtlichen Service im Bereich des Handels- Zivil-, Straf-, Arbeits- und Familienrechtes, einschließlich Vertretung bei Verfahren vor Gerichten und anderen Behörden der öffentlichen Verwaltung, bei Schiedsverfahren und Arbitragen, bei Geschäftsverhandlungen mit den Vertragsparteien, sowie auch bei außergerichtlichen Streitlegungen.

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist eine Zusammenfassung rechtlicher Normen, die rechtliche Stellung der Unternehmer und Beziehungen, zu denen die Unternehmer bei der Durchführung ihrer Unternehmenstätigkeiten beitreten, regeln. Für die Unternehmer handelt es sich um eine wesentliche rechtliche Regelung ihrer Schuldverhältnisse. Das Handelsrecht stellt den Schwerpunktbereich angebotener rechtlicher Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners dar. Je nach den Bedürfnissen der Klienten beurteilen wir ein breites Spektrum an handelsrechtlichen Beziehungen, bereiten Verträge im Bereich des Handelsrechtes vor, wie z.B. Kaufverträge, Werkverträge, Vermittlungs- und Handelsvertretungsverträge, Lizenzverträge, Transportverträge, Kreditverträge usw.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich des Handelsrechtes schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Erstellung rechtlicher Analysen, Stellungnahmen und Erörterungen zu den Vertragsbeziehungen
  • Vorbereitung und Beurteilung sämtlicher Handelsrechtstypen
  • Schadensverantwortung, Schadensersatz, unbegründete Bereicherung
  • unlauter Wettbewerb
  • Vertretung bei Gerichtsstreiten, bei Schiedsverfahren und Arbitragen

Handelsgesellschaften

Das Recht der Handelsgesellschaften stellt einen Bestandteil des Handelsrechtes dar und beinhalten Rechtsnormen, die rechtliche Stellung der Unternehmer – juristischer Personen regelt. Die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners bietet rechtliche Dienstleistungen, betreffende Handelsgesellschaften, und zwar von ihrer Gründung, über die Durchführung der Unternehmenstätigkeit, bis hin zu ihrer Auflösung in Form einer Abwicklung bzw. ohne Abwicklung. Wir führen Änderungen in den Handelsgesellschaften durch, wie z.B. Erweiterung der Unternehmensgegenstände, Minderung oder Erhöhung des Stammkapitals, oder Übertragungen der Geschäftsanteile. Wir bereiten Unterlagen für die Hauptversammlungen und Sitzungen der Führungs- und Aufsichtsorgane der Handelsgesellschaften vor. Wir vertreten die Klienten bei Verfahren vor dem Handelsregister, dem Zentraldepot, den Gewerbe- und Finanzämtern. Wir verfügen über garantierte elektronische Unterschrift, wodurch die Gerichtsgebühren für die Registrierung einer neuen Gesellschaft oder der Änderungen in der Gesellschaft um 50% gesenkt werden.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich des Handelsgesellschaftsrechtes schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Gründung und Änderungen der Handelsgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, öffentliche Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) und ihrer Niederlassungen, Genossenschaften, Erhöhung und Minderung des Stammkapitals
  • Übertragungen der Anteile an Handelsgesellschaften (Verträge über die Übertragung des Geschäftsanteiles, Verträge über den Kauf/Verkauf der Aktien)
  • Fusion, Verschmelzung und Aufteilung der Handelsgesellschaften
  • Änderung der Rechtsform der Handelsgesellschaften
  • Auflösung und Abwicklung der Handelsgesellschaften und ihrer Niederlassungen
  • Vertretung der Gesellschaft in ihren Organen und Führung der Hauptversammlungen
  • Vertretung beim Registerverfahren vor dem Handelsregister oder dem Zentraldepot für Wertpapiere der SR
  • Vorbereitung und Beurteilung der Verträge im Bereich des Handelsgesellschaftsrechtes (Managerverträge, Funktionsausübungsverträge)
  • rechtlicher Audit der Gesellschaften

Eintreibung der Forderungen

Die Eintreibung der Forderungen stellt einen bedeutenden Teil der Tätigkeit der Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners dar. Wir beurteilen die Rechtsbeziehungen und geltend gemachte Ansprüche des Klienten; nach ihrer Beurteilung kommen wir zur Einreichung der Klagen bei allgemeinen oder bei Schiedsgerichten. Wir bieten komplexe rechtliche Dienstleistungen bezüglich der Transaktionen mit den Forderungen, einschließlich sämtlicher damit verbundenen Rechtshandlungen (Abtretung der Forderungen, ihre Absicherung durch Pfandrechte usw.). Als Standard gilt die Analyse der Einbringlichkeit, oder effektiver Aufwertung der Forderung in möglichst kürzester Zeit und Beurteilung der zeitliche Aufwendigkeit des Prozesses ihrer Eintreibung.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich der Eintreibung von Forderungen schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Analysen mit Vorschlägen für eine optimale Befriedigung der Forderungen
  • Vertretung der Gläubiger und Realisierung ihrer Rechte zum gepfändeten Vermögen
  • Beratung bei der Abtretung der Forderungen und Erstellung zusammenhängender Vertragsdokumente
  • persönliche Besprechungen mit den Schuldnern

Streitfälle

Trotz der Tatsache, dass jeder bemüht ist einen Gerichtsstreit zu vermeiden und den Streitfall außergerichtlich zu regeln, sind die Streitfälle oft Bestandteil unseres Lebens. In der Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners stellen sie unsere gewöhnliche Agenda dar. Wir verfügen über praktische Erfahrungen mit der Erstellung der Unterlagen, die für die Einreichung der Anträge bei zuständigen Gerichten notwendig sind und ebenso mit der Vertretung der Klienten in sämtlichen aufgeführten Bereichen des Rechtes vor allen Gerichtsinstitutionen in der Slowakischen Republik.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich der Streitfälle schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Erstellung rechtlicher Analysen, Stellungnahmen und Erörterungen zu den Vertragsbeziehungen
  • Vorbereitung der Rechtseinreichungen und Einreichung der Klagen
  • Einreichung der Rechtsmittel
  • gerichtliche Schlichtungen, außergerichtliche Regelung der Streitfälle

Zivilrecht

Das alltägliche Leben schafft rechtliche Grundlagen für eine Menge zivilrechtlicher Beziehungen. Nachbarstreite, verursachter Schaden und Eintreibung seines Ersatzes, Auflösung der ehelichen Gütergemeinschaft oder Gütertrennung oder Regelung des Bruchteileigentums sind Bereiche, in denen sich die Klienten oft an uns wenden. Die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners erstellt ein breites Spektrum an Vertragstypen, in denen rechtliche Mechanismen eingearbeitet sind, die Rechte und berechtigte Interessen unserer Klienten zuverlässig schützen. Bei einer Verletzung der Klientenrechte leiten wir sämtliche rechtliche Schritte ein mit dem Ziel ihren Schutz sicherzustellen.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich des Zivilrechtes schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Erstellung rechtlicher Analysen, Stellungnahmen und Erörterungen zu den Vertragsbeziehungen
  • Vorbereitung und Beurteilung sämtlicher Zivilrechtstypen
  • Eigentumsrecht – eheliche Gütergemeinschaft und Bruchteileigentum, ihr Erwerb, Bestehen und ihre Auflösung anhand einer außergerichtlichen Vereinbarung und auf gerichtlichem Wege
  • Sachrechte zum fremden Gegenstand – Pfandrecht, dingliche Belastung, Rückhaltungsrecht
  • Nachbarstreite
  • Schadensverantwortung, Schadensersatz, unbegründete Bereicherung
  • Persönlichkeitsschutz
  • Verbraucherschutz
  • Vertretung bei Streitfällen und bei Schiedsverfahren

Familienrecht

Rechtliche Dienstleistungen, betreffende die durch das Familienrecht geregelte Beziehungen, werden meistens in den Fragen der Scheidungen, der Unterhaltspflicht, des Bestehens und der Auflösung der Unterhaltsverpflichtungen von Eltern gegenüber den Kindern, sowie auch bei anderen Unterhaltspflichttypen (eheliche Unterhaltsverpflichtung, Unterhaltsverpflichtung zwischen anderen Verwandten) angewandt. Die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners ist im Prozess der Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung bezüglich der Unterhaltskosten tätig und bietet bei einem Misserfolg in den Verhandlungen Vertretung auch beim Gerichtsverfahren.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich des Familienrechtes schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Beratung beim Abschluss einer Ehe, bei der Scheidung und Vertretung beim Scheidungsverfahren
  • Vorbereitung und Beurteilung der Vertragsdokumentation im Zusammenhang mit der ehelichen Gütertrennung
  • Beratung und Vertretung der Klienten bei der Forderung der mit der Unterhaltsverpflichtung zusammenhängenden Rechte (Unterhaltskosten)
  • Beratung in Sachen der Regelung des Kontaktes von Eltern und Kinder
  • Anerkennung und Ausübung fremder Entscheidungen in Familienangelegenheiten (Ehe, Scheidung, Regelung der Rechte und Pflichten zu Minderjährigen)
  • Vertretung beim Verfahren bezüglich der Adoption und Bestimmung oder Verleugnung der Vaterschaft

Arbeitsrecht

Der Bereich des Arbeitsrechtes stellt einen unerlässlichen Bestandteil jedes sich entwickelnden Unternehmenssubjektes dar und betrifft einen wesentlichen Teil der Bevölkerung der Slowakischen Republik. Die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners bietet ihren Klienten im Bereich des Arbeitsrechtes eine komplexe Beratung; wir bereiten vor und beurteilen Managerverträge, arbeitsrechtliche und sonstige Verträge, die Stellung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Formen und Methoden der Entlohnung regeln, sowie auch die mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei den Arbeitnehmern einschließlich Massenentlassungen zusammenhängenden Rechtshandlungen.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich des Arbeitsrechtes schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Beurteilung der arbeitsrechtlichen Beziehungen, Ansprüchen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Regelung der aus den arbeitsrechtlichen Beziehungen resultierenden Ansprüche
  • Regelung der arbeitsrechtlichen und sonstigen Beziehungen mit den Mitgliedern der Gesellschaftsorgane
  • Vorbereitung und Beurteilung der Arbeits- und sonstigen Verträge und Rechtsdokumente
  • Vorbereitung und Beurteilung der internen organisatorischen Vorschriften des Arbeitgebers
  • Erstellung der Abkommen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungen seitens des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers, der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sämtlichen Vertragstypen gemäß Arbeitsgesetzbuch (Abkommen über Mankohaftung)
  • Schadensersatz
  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschutz

Erbrecht

Das Erbrecht ist eine Zusammenfassung der Rechtsvorschriften, die den Übergang der Eigentumsrechte und –Pflichten von verstorbener natürlicher Person – Erblasser – an ihre Rechtsnachfolger regeln. Im Bereich des Erbrechtes bieten die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners rechtliche Dienstleistungen insbesondere bei der Errichtung der Testamente und Enterbungsurkunden und bei der Vertretung der Hinterbliebenen und Gläubiger im Erbverfahren und bei den aus diesem Verfahren resultierenden Streitfällen.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich des Erbrechtes schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Errichtung der Testamente und Enterbungsurkunden
  • Vertretung der Hinterbliebenen und Gläubiger im Erbverfahren und bei den aus diesem Verfahren resultierenden Streitfällen

Liegenschaften

Das Geschäft mit den Liegenschaften gewinnt gegenwärtig ungewöhnlich am Ausmaß. Die Liegenschaften stellen eine der besten und stabilsten Formen einer langfristigen Investition dar. Ob es sich um den Kauf einer Wohnung oder Erwerb einer Liegenschaft mit einem unvergleichbar größeren Wert handelt – man muss immer an eine detaillierte Überprüfung ihres rechtlichen und faktischen Zustandes und eine nachträgliche vertragliche Absicherung der gesamten Transaktion denken. Jede Liegenschaft hat ihre eigene Vergangenheit. Dahinter stehen alle Besitzer, die diese Liegenschaft in der Vergangenheit besessen oder genutzt, diese bewirtschaftet oder durch dingliche Belastungen zu Gunsten anderer Subjekte belastet haben. Sich detailliert mit dem rechtlichen Stand der Liegenschaft vertraut zu machen bedeutet nicht nur Durchlesen der Besitzurkunde; manchmal sind auch die vorherigen Erwerbstitel (Verträge, Erbschaftsbescheinigungen) zu prüfen und die Personen der Inhaber, die diese Liegenschaft besessen haben, zu überprüfen. Die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners bietet komplexe rechtliche Dienstleistungen im Bereich der Handhabung mit Liegenschaften, und zwar nicht nur mit Orientierung auf die rechtlichen Aspekte ihres Erwerbs; wir berücksichtigen auch die steuerlichen und finanziellen Aspekte ihrer Entwendung. Usneren Klienten bieten wir rechtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit verschiedenen Liegenschaftstypen, einschließlich der Residenzprojekte, gewerblicher Räumlichkeiten, industrieller Liegenschaften und multifunktioneller Liegenschaften. Ebenso stellen wir eine Regelung der Eigentumsverhältnisse zu den Liegenschaften, Vorbereitung der Unterlagen für eine Änderung der Grundstückstypen, Vereinigung und Aufteilung der Grundstücke usw. sicher.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich des Liegenschaftsrechtes schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Beurteilung der Beziehungen zu den Liegenschaften
  • Vorbereitung und Beurteilung der Verträge zur Übertragung des Eigentumsrechtes zu den Liegenschaften, zur Vermietung und Verpachtung der Liegenschaften
  • Vorbereitung der Anträge auf Einverleibung ins Grundbuch
  • Beratung im Bereich des Baurechtes
  • Bau- und Bauabnahmeverfahren
  • Geltendmachung und Eintreibung der Restitutionsansprüche
  • Vertretung der Klienten bei der Beanspruchung ihrer Rechte im Bezug auf die Liegenschaften
  • Beratung im Bereich des Grundrechtes und der Grundgemeinschaften

Konkurse und Umstrukturierungen

Der Bereich der Konkurse und Umstrukturierungen ist ein sich dynamisch entwickelnder Rechtsbereich der slowakischen Rechtsordnung. Die Wirtschafts- und Finanzkrise verursachte viele Probleme; ein schlechter Auftrag oder eine nicht beglichene Forderung beeinflussen die Unternehmenstätigkeit wesentlich, wobei der Konkurs nicht die einzige Lösung dieser Situation darstellen muss. Im Zusammenhang mit der Problematik der Konkurse und Umstrukturierungen bietet die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners rechtliche Dienstleistungen nicht nur für Gläubiger, sondern auch für Schuldner in der Stellung eines Bankrottierenden, und zwar in allen Phasen des Konkurs- und/oder Umstrukturierungsverfahrens. Rechtliche Dienstleistungen in diesem Bereich schließen die Vorbereitung und Einreichung der Konkursanträge, Vertretung des Klienten bei den Untersuchungsverhandlungen, an Besprechungen der Gläubiger; Erstellung der Stellungnahmen zum Verteilungsbeschluss; eventuell Vertretung bei Inzident- Streitfällen, Führung der Verhandlungen mit Gläubigern des Klienten und Vertretung am Gericht bei der Genehmigung der Umstrukturierung.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich der Konkurse und Umstrukturierungen schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Vorbereitung, Beurteilung und Einreichung der Anträge auf Konkurserklärung oder Genehmigung der Umstrukturierung
  • Anmeldung der Forderungen im Konkurs und in der Umstrukturierung
  • Vertretung im Konkurs- und Umstrukturierungsverfahren (Vertretung der Gläubiger bei der Sitzung der Gläubiger und im Gläubigerausschuss)
  • Beratung für Schuldner/Bankrottierende im Laufe des Konkurs-/Umstrukturierungsverfahrens
  • Beratung im Zusammenhang mit der Entschuldung natürlicher Person

Exekution

Die Exekution ist Verfahren über eine Zwangsvollstreckung der gerichtlichen und sonstigen Entscheidungen und stellt einen bedeutenden Eingriff in die Vermögensintegrität Pflichtiger. Der Vollstreckungsbeamte ist eine zur Realisierung der Zwangsvollstreckung der gerichtlichen und sonstigen Entscheidungen bevollmächtigte Person; zu diesem Zweck wird ihm die Stellung einer Amtsperson zuerkannt. Die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners ist bereit rechtliche Dienstleistungen im Bereich des Vollstreckungsrechtes anzubieten, die aus der Vorbereitung der Vorschläge auf Vollstreckung, Vertretung bei den Vollstreckungsverfahren – ob auf Seite des Berechtigten, oder des Pflichtigen bestehen, sowie auch bei den Anforderungen auf eine Einstellung oder Aufschiebung der Vollstreckung.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich des Vollstreckungsrechtes schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Vorbereitung und Einreichung der Anträge auf Vollstreckung der Entscheidung
  • Vertretung der Berechtigten beim Verfahren zur Vollstreckung der Entscheidung
  • Vertretung der Pflichtigen beim Verfahren zur Vollstreckung der Entscheidung (Einreichung der Einwendungen im Vollstreckungsverfahren, Einreichung der Anträge auf eine Einstellung und Aufschiebung der Vollstreckung)

Geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum ist Vermögen mit immateriellen Charakter, das Ergebnis des Prozesses menschlichen Denkens ist. Wir können hier originelle Ideen, Entwürfe, Einleitungen und Lösungen zur Änderung der umliegenden oder internen Menschenwelt einschließen. Zum Inhalt des Begriffes Recht des geistigen Eigentums gehören gewerbliche Schutzrechte, Autorenrechte und die mit dem Autorenrecht zusammenhängende Rechte. Im Bereich des Autorenrechtes stellt die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners für die Klienten einen Schutz ihrer Autorenrechte und Vorbereitung der Vertragsbeziehungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Autorenrechte und künstlerischer Leistungen sicher. Wir bereiten ebenso Verträge zur Übertragung der Schutzmarken, Lizenzverträge und auch Pfandverträge mit nachfolgender Registrierung am Amt für gewerbliche Schutzrechte der Slowakischen Republik vor.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich des Rechtes des geistigen Eigentums schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Erstellung und Beurteilung der Lizenzverträge und Werkverträge
  • Vertretung der Klienten bei der Anwendung der aus schöpferischer geistigen Tätigkeit resultierenden Rechte
  • Vertretung der Klienten bei der Registrierung der Schutzmarken

Strafrecht

Das Strafrecht ist ein Zweig des öffentlichen Rechts, das einen Schutz für die im Strafgesetzbuch aufgeführten gesellschaftlichen Interessen vor rechtswidrigen Handlungen dadurch bietet, dass es bestimmt, was eine Straftat ist, Bedingungen und Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortung abgrenzt, Strafen und Schutzmaßnahmen festlegt und Subjekte zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen und Einhaltung der Regeln des Zusammenlebens führt. Die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners bietet Rechtsberatung im Bereich des Strafrechtes einschließlich der Verteidigung und Vertretung in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens, Vorbereitung und Konzipieren der Beschwerden, Anträge auf Haftentlassung und Geltendmachung der Ansprüche der Verlustträgers im Strafverfahren.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich des Strafrechtes schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Beratung im Bereich des Strafrechtes
  • Konzipieren der Entwürfe und Meldungen über einen Verdacht auf Begehen einer Straftat
  • Verteidigung und Vertretung in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens
  • Vorbereitung der Vorlagen (Konzipieren der Beschwerden, Anträge auf bedingte Entlassung der Verurteilten aus dem Strafvollzug, Anträge auf Haftentlassungen)
  • Geltendmachung der Ansprüche der Verlustträger im Strafverfahren

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein breitgefächerter Bereich unserer Rechtsordnung und auch wenn wir uns dessen nicht bewusst sind, stoßen wir darauf tagtäglich – ob beim Einreichen der Anträge bei den Verwaltungsbehörden, bei der Zahlung von Strafen, oder Sanktionen für Verstöße, oder bei der Zuerkennung der Renten durch die Sozialversicherung. Die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners bietet ihren Klienten rechtliche Dienstleistungen in allen Bereichen des Verwaltungsrechtes, insbesondere im Rahmen des breiten Spektrums von Verwaltungsverfahren, wie z.B. Verfahren zur Erteilung verschiedener Lizenztypen, Zustimmungen der Staatsbehörden und der zur Ausübung der unternehmerischen bzw. nichtunternehmerischen Aktivitäten notwendigen Genehmigungen einschließlich spezifischer Bereiche des Umweltrechtes.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich des Verwaltungsrechtes schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Vorbereitung der Vorlagen an Verwaltungsbehörden
  • Vertretung im Verwaltungsverfahren
  • Verwaltungsjustiz
  • Bußgeldverfahren
  • Ersatz des durch gesetzwidrige Entscheidung oder Vorgang der Behörden öffentlicher Verwaltung verursachten Schadens

Verfassungsrecht

Das Verfassungsrecht ist ein Zweig des Rechtssystems, der die staatliche Macht innerhalb des Staates, ihr Funktionieren und ihre Organisation an bestimmten Prinzipien regelt und gleichzeitig Basisregeln der Beziehung der Staatsmacht und der Bürger festlegt. Natürliche und juristische Personen treten in die verfassungsrechtlichen Beziehungen insbesondere im Zusammenhang mit den Wahlen ein, oder als Träger der Menschen- und Bürgerrechte, die oft seitens der Behörden öffentlicher Macht verletzt werden. Die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners verfügt über reichhaltige Erfahrungen mit der Vertretung der Bürger und juristischen Personen im Verfahren vor dem Verfassungsgericht der Slowakischen Republik. Vor der Vorbereitung der Beschwerde ans Verfassungsgericht bereiten wir eine rechtliche Analyse vor, ob die Einleitung des Verfahrens zur Verfassungsbeschwerde im Verfahren vor dem Verfassungsgericht möglich, geeignet und zweckmäßig ist.
Die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen durch die Anwaltskanzlei Ondrejka & Partners im Bereich des Verfassungsrechtes schließt insbesondere Folgendes ein:

  • Erstellung rechtlicher Analysen, Stellungnahmen und Erörterungen
  • Erstellung der Verfassungsbeschwerde und Vertretung im Verfahren vor dem Verfassungsgericht
  • Erstellung der Beschwerde an das Europäische Gericht für Menschenrechte und Vertretung im Verfahren vor diesem Gericht

Entscheidend ist die Wahl der geeigneten Form der Unternehmenstätigkeit. Meistens entscheidet sich der künftige Unternehmer zwischen der Selbständigkeit und einer Gesellschaft mit beschränkten Haftung. Dies hängt insbesondere von der Anzahl der Gesellschafter ab, da die Selbständigkeit als Unternehmenstätigkeit natürlicher Person nicht mit Gesellschaftern gegründet werden kann. Der Gesellschafter haftet für die Verbindlichkeiten begrenzt lediglich bis zur Höhe nicht abbezahlter Einlage; der Selbständige haftet mit seinem gesamten Vermögen.
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Die Ehescheidung ist eine schwerwiegende Lebensentscheidung, die nicht nur das Leben der Ehepartner, sondern insbesondere ihrer Kinder beeinflusst. Mit der Scheidung ist auch das Verfahren zur Regelung der Verhältnisse zu den minderjährigen Kindern für die Zeit nach der Scheidung verbunden. Die Scheidung ist lediglich der erste Schritt; unter den Ehepartnern entsteht mit der Schließung einer Ehe die eheliche Gütergemeinschaft und die Vermögensteilung wird nach der Scheidung oft zum Kernproblem.

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Je früher der Gläubiger mit der Eintreibung seiner Forderung vom Schuldner beginnt, um so früher kommt der Erfolg. Der Schuldner kann mit seinen Schritten die Einbringlichkeit einer Forderung vereiteln. Die Eintreibung einer Forderung muss nicht gleich auf gerichtlichem Wege erfolgen. Wenn es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommt, kann die Forderung angerechnet, an Dritte abgetreten oder durch ein der Absicherungsinstitute abgesichert werden.

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Eine Übertragung der Liegenschaften ist immer mit einem Risiko verbunden. Zur Übertragung der Eigentumsrechte kommt es nämlich nicht durch die Begleichung des Kaufpreises, sondern durch die Entscheidung der Grundbuchverwaltung über die Genehmigung der Einverleibung. Bei der Übertragung der Liegenschaft ist der Verkäufer und sein Eigentumsverhältnis zur Liegenschaft, der technische Zustand der Liegenschaft und die Tatsache, ob die Liegenschaft irgendwie nicht belastet ist, gründlich zu überprüfen.

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Eine Verfassungsbeschwerde kann von jedem eingereicht werden, der behauptet, dass seine Grundrechte und Freiheiten verletzt wurden, und zwar innerhalb von zwei Monaten seit der Rechtsgültigkeit der Entscheidung, Bekanntmachung der Maßnahme oder Mitteilung zu einer anderen Intervention. Das Verfahren beim Verfassungsgericht unterliegt keinen gerichtlichen Gebühren; der Beschwerdeführer muss jedoch pflichtgemäß durch einen Anwalt vertreten werden.

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