Über die Gesellschaft

Die Gesellschaft Ondrejka & Partners, s.r.o. advokátska kancelária ist eine Anwaltskanzlei, deren Priorität die Bemühung um die Gewährung bestmöglicher Qualität in gefordertem Rechtsbereich für die Klienten ist.

Wir arbeiten für die Klienten in der Form eines langfristigen rechtlichen Services oder einer Einzelberatung, oder bei der Vertretung bei Rechtsstreiten. Wir arbeiten auf dem Gebiet der Slowakischen Republik; unser Sitz ist in Zvolen.

Wir sind insbesondere auf die Gewährung der rechtlichen Dienstleistungen auf dem Gebiet des Handels-, Zivil-, Straf-, Arbeits- und Familienrechtes orientiert. Wir arbeiten mit anderen Anwälten sowohl auf dem Gebiet der Slowakischen Republik, als auch im Ausland zusammen, ebenso mit Gerichtsvollstreckungsbeamten, Notaren, mit externen Mitarbeitern (Konkurs- und Umstrukturierungsverwalter, Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Dolmetscher und Übersetzer, Sachverständige usw.), um den Klienten rechtliche Dienstleistungen auf hohem fachlichen Niveau gewähren zu können. Bei der Gewährung der rechtlichen Dienstleistungen verwenden wir garantierte elektronische Unterschrift.

Die Gesellschaft Ondrejka & Partners, s.r.o. Anwaltskanzlei ist für den Fall der Haftpflicht für einen bei der Ausübung der Anwaltstätigkeit verursachten Schaden bei der Versicherungsgesellschaft Wüstenrot poisťovňa, a.s. mit einer Versicherungsleistung von EUR 1.500.000,- versichert.

Informationspflichten des Erbringers von Dienstleistungen

Handelsname: Ondrejka & Partners, s.r.o. advokátska kancelária
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: J. Kozáčeka 5, 960 01 Zvolen, Slowakische Republik
FB- Nr.: 47 235 985
St.- Nr.: 2023357754
UID- Nr.: SK2023357754
Bankverbindung: Tatra banka, a.s.
Kontonummer: 2925864803/1100
Registrierung: HR AG Banská Bystrica, Abt.: Sro, Einl.- Nr.. 20958/S
Eintrag in der Slowakischen Anwaltskammer – Anwaltslizenz Nr. 4597
Tel./Telefax: +421 (0) 45 536 66 03
Mobil: +421 (0) 918 727 187
E-Mail:
Versicherung: Wüstenrot poisťovňa, a.s., Versicherungsleistung in der Höhe von EUR 1.500.000,-

Nähere Informationen zur Tätigkeit der Anwälte, zu den Provisionen für die Gewährung der rechtlichen Dienstleistungen, Handlungen von rechtlichen Dienstleistungen und Rechtsvorschriften, bezogenen an die Anwälte und Erbringung der rechtlichen Dienstleistungen, können Sie am WEB- Sitz der Slowakischen Anwaltskammer – www.sak.sk, oder an der Adresse Slovenská advokátska komora (Slowakische Anwaltskammer), Kolárska 4, 813 42 Bratislava bekommen.

Entscheidend ist die Wahl der geeigneten Form der Unternehmenstätigkeit. Meistens entscheidet sich der künftige Unternehmer zwischen der Selbständigkeit und einer Gesellschaft mit beschränkten Haftung. Dies hängt insbesondere von der Anzahl der Gesellschafter ab, da die Selbständigkeit als Unternehmenstätigkeit natürlicher Person nicht mit Gesellschaftern gegründet werden kann. Der Gesellschafter haftet für die Verbindlichkeiten begrenzt lediglich bis zur Höhe nicht abbezahlter Einlage; der Selbständige haftet mit seinem gesamten Vermögen.
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Die Ehescheidung ist eine schwerwiegende Lebensentscheidung, die nicht nur das Leben der Ehepartner, sondern insbesondere ihrer Kinder beeinflusst. Mit der Scheidung ist auch das Verfahren zur Regelung der Verhältnisse zu den minderjährigen Kindern für die Zeit nach der Scheidung verbunden. Die Scheidung ist lediglich der erste Schritt; unter den Ehepartnern entsteht mit der Schließung einer Ehe die eheliche Gütergemeinschaft und die Vermögensteilung wird nach der Scheidung oft zum Kernproblem.

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Je früher der Gläubiger mit der Eintreibung seiner Forderung vom Schuldner beginnt, um so früher kommt der Erfolg. Der Schuldner kann mit seinen Schritten die Einbringlichkeit einer Forderung vereiteln. Die Eintreibung einer Forderung muss nicht gleich auf gerichtlichem Wege erfolgen. Wenn es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommt, kann die Forderung angerechnet, an Dritte abgetreten oder durch ein der Absicherungsinstitute abgesichert werden.

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Eine Übertragung der Liegenschaften ist immer mit einem Risiko verbunden. Zur Übertragung der Eigentumsrechte kommt es nämlich nicht durch die Begleichung des Kaufpreises, sondern durch die Entscheidung der Grundbuchverwaltung über die Genehmigung der Einverleibung. Bei der Übertragung der Liegenschaft ist der Verkäufer und sein Eigentumsverhältnis zur Liegenschaft, der technische Zustand der Liegenschaft und die Tatsache, ob die Liegenschaft irgendwie nicht belastet ist, gründlich zu überprüfen.

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Eine Verfassungsbeschwerde kann von jedem eingereicht werden, der behauptet, dass seine Grundrechte und Freiheiten verletzt wurden, und zwar innerhalb von zwei Monaten seit der Rechtsgültigkeit der Entscheidung, Bekanntmachung der Maßnahme oder Mitteilung zu einer anderen Intervention. Das Verfahren beim Verfassungsgericht unterliegt keinen gerichtlichen Gebühren; der Beschwerdeführer muss jedoch pflichtgemäß durch einen Anwalt vertreten werden.

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Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Ondrejka & Partners, s.r.o.
Anwaltskanzlei
J. Kozáčeka 5
(Gebäude INTERAUDIT)
960 01 Zvolen
Slowakische Republik
Tel./Telefax: + 421 (0) 45 536 66 03
Mobil: +421 (0) 918 727 187
E-Mail:
www.akvo.sk